ADR & Mediation - eine Begriffserklärung
Appropriate Dispute Resolution heißt, für den individuellen Konflikt das geeignete Verfahren finden!
Das Akronym ADR wird als Sammelbegriff für alle Verfahren verwendet, „die Konfliktparteien mit dem Ziel zusammenbringen, mit Hilfe eines Streitbeilegungsorgans außerprozessual eine gütliche Einigung zu erreichen, eine Lösung vorzuschlagen oder eine Lösung verbindlich aufzuerlegen.“ (Meisinger in Czernich/Deixler-Hübner/Schauer, HB Schiedsrecht Rz 2.4)
In seiner Langform kann ADR etwa als Alternative Dispute Resolution, aber auch als Amicable Dispute Resolution oder als Appropriate Dispute Resolution angeführt werden. Wesentlich ist dabei der Blick auf die Konfliktarbeit bzw die Perspektive, die im Konfliktfeld eingenommen wird. Je nachdem sind auch die damit verbundenen Verfahrensarten weiter oder enger einzufangen. Gemeint sind im weitesten Sinn das Verhandeln, die Mediation, die Schlichtung, die Schiedsgerichtsbarkeit und das gerichtliche Verfahren.
Einen Fachbereichsschwerpunkt bildet hier vor Ort die unter ADR firmierende Mediation. Darunter lässt sich ein strukturiertes Verfahren verstehen, „an dem zumindest zwei Konfliktparteien unmittelbar teilnehmen und das von einer/einem vermittelnden, in der Sache selbst nicht involvierten Dritten gestaltet und geführt aber nicht entscheiden wird“. (Ferz)