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Freiwilligkeit im Kontext eines Strafverfahren?

Dienstag, 21.06.2022

Unter dem Titel "Freiwilligkeit im Kontext eines Strafverfahren?" wurde am 13.06.2022 eine Hybrid-Veranstaltung im Rahmen von Mediation Aktiv ausgerichtet.

Die Frage nach der „Freiwilligkeit im Kontext eines Strafverfahrens?“ stand im Mittelpunkt der am 13. Juni 2022 hybrid durchgeführten Veranstaltung der Mediation Aktiv Vortragsreihe des Instituts für rechtswissenschaftliche Grundlagen und des Zentrums für soziale Kompetenz. Herr Mag. Dr. Siegmar Lengauer, stellvertretender Leiter der Abteilung für Grundlagen und Wirtschaftsstrafrecht des Instituts für Strafrechtswissenschaften der JKU Linz, beschäftigte sich in seinem Beitrag mit dem Mediationsgrundsatz der Freiwilligkeit im Rahmen des Tatausgleichs. Letzterer wird in der Literatur mitunter auch als "Mediation im Strafverfahren" bezeichnet. Im Vortrag wurde diese Annahme kritisch beleuchtet, insbesondere wurde hinterfragt, ob Grundsätze der Mediation im Rahmen eines Strafverfahrens überhaupt gelten können. Frau Susanne Pekler, MBA, Landesleiterin des Vereins NEUSTART Steiermark, knüpfte mit ihrem Beitrag an diese Thematik an. Sie berichtete aus ihrer Praxis als Sozialarbeiterin, schilderte ihre Erfahrungen mit der Bearbeitung häuslicher Gewaltvorfälle, und betonte die Bedeutung der Opferzufriedenheit.

Die von Herrn Mag. Dr. Lengauer zur Verfügung gestellte Power Point Präsentation zum Vortrag sowie den Jahresbericht 2022 des Vereins NEUSTART können Sie hier abrufen:

Power Point Präsentation zum Vortrag.

Bericht Verein NEUSTART 2022

 

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